4 5.3 Der Beschuldigte macht zusammenfassend geltend, nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer sei das Strafantragsformular auch für Laien verständlich, der vorliegende Fall sei ferner mit der Sachlage, welche dem Beschluss BK 18 88 zugrunde gelegen habe, vergleichbar. Die Beschwerdeführerin sei in der Schweiz aufgewachsen, habe eine Berufslehre abgeschlossen und im Strafverfahren Deutsch als Muttersprache bezeichnet.