führerin entsprächen und sie sich im Strafverfahren als Privatklägerin konstituieren und Zivilforderungen stellen wolle. Die Staatsanwaltschaft habe die Parteistellung anders als in Entscheid 1B_188/2015 in Kenntnis des Formulars gewährt. Auch der Beschuldigte habe sich dagegen nicht zur Wehr gesetzt. Es sei stossend, dass das Gericht die Parteistellung nun so kurz vor der Hauptverhandlung dennoch verneine.