Weiter bringt die Beschwerdeführerin im Abschnitt «Unbeständigkeit im Verfahren, Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben» weiter vor, es verstosse gegen Treu und Glauben, dass die Beschwerdeführerin in Kenntnis des betreffenden Formulars mehr als ein Jahr bezüglich aller Delikte im Strafverfahren als Privatklägerin zugelassen worden sei und ihr diese Stellung nach so langer Zeit wieder entzogen werde. Bereits im Gesuch um unentgeltlich Rechtspflege vom 31. Januar 2020 habe die Beschwerdeführerin auf das Formular vom 23. November 2018 hingewiesen und festgestellt, dass die Kreuze darin nicht dem Willen der Beschwerde-