, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) und beantragte, die Verfügung vom 11. März 2021 der Vorinstanz sei aufzuheben und die Beschwerdeführerin sei als Privatklägerin im Strafverfahren zuzulassen (Ziff. 1), der Beschwerdeführerin sei die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren zu gewähren (Ziff. 2) und Rechtsanwältin D.________ sei als unentgeltliche Rechtsbeiständin einzusetzen (Ziff.