1. Am 8. Oktober 2020 wurde gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, beim Regionalgericht Bern- Mittelland, Einzelgericht, Anklage erhoben wegen einfacher Körperverletzung, eventuell Tätlichkeiten, Nötigung, Drohung, sexueller Belästigungen und Beschimpfung, alles angeblich begangen im Rahmen von häuslicher Gewalt in der Zeit zwischen Dezember 2015 und Juni 2019 in Bern. Die Hauptverhandlung wurde auf den 16. August 2021 angesetzt. Mit Verfügung vom 11. März 2021 (Zustellung: 15. März 2021) entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland: C.________ wird im Verfahren gegen A.________