_ vom 5. Mai 2014 bringt der Beschwerdeführer mittels seiner Beschwerde vom 21. März 2021 vor, dass Infiltrationen in die Facettengelenke sehr präzise und von hohem diagnostischen Wert seien, wohingegen sie von den Beschuldigten 1-6 als diffus und ohne diagnostischen Wert beschrieben würden. Die Beschuldigten 1-6 halten auf S. 39 sowie sinngemäss auf S. 38 des Gutachtens vom 17. Februar 2014 (Anlage «Neurochirurgisches Teilgutachten») fest, dass aus neurochirurgischer Sicht keine Therapievorschläge anzubringen seien.