Letztlich wurde ihm die Diagnose einer HWS-Kontusion gestellt. Die Aktennotiz vom 26. März 2001, welche der Beschwerdeführer weiter als Beweis für die tatsachenwidrige Behauptung im Gutachten aufführt, gibt lediglich die Angaben des Beschwerdeführers wieder, wonach dieser sofort Schmerzen im Nackenbereich verspürt habe. Dr. med.