unwahre schriftliche Erklärungen über den Gesundheitszustand seiner Schultern aufgeführt zu haben. Demnach würden ihm seitengleiche AC- und SC-Gelenke attestiert und weiter behauptet, dass Instabilitätsanzeichen an den AC-Gelenken beidseitig nicht bestehen würden, obschon das rechte AC- Gelenk deutlich prominenter, dauerluxiert und absolut instabil sei, was schon von einem Laien beobachtet werden könne und überdies in den dem Gutachten zugrunde gelegenen Akten mehrfach beschrieben worden sei (Punkt «a.» in der Beschwerde).