Diese Befunde seien sowohl in älteren als auch in neueren Akten dokumentiert und würden jederzeit erneut erhoben werden können. Inwieweit die Diskussion der medizinischen Bedeutung fachgerecht geführt werde, sei keine juristische, sondern eine medizinische Frage, die ausschliesslich medizinische Fachpersonen beantworten könnten. Deshalb sei ein Strafverfahren zu eröffnen, zumal in der Diskussion diverser Akten nicht deren ursprüngliche Aussage wiedergegeben werde.