Diese Mängel seien sogar so eklatant, weshalb davon ausgegangen werden dürfe, dass eine gewisse Absicht hinter der Falschbegutachtung zu sehen sei. In seiner Replik vom 3. Mai 2021 fügt der Beschwerdeführer seiner Beschwerde vom 21. März 2021 sinngemäss noch an, dass sich seine Strafanzeige und Beschwerde nicht gegen das Endresultat der Begutachtung und somit gegen die subjektive Beurteilung der Gutachter richteten. Luxierende Gelenke (AC-Gelenk und linke Schulter) und gerissene Sehnen (Bizepssehne rechts) seien medizinische Fakten, welche keine subjektive Interpretation des Arztes benötigten.