Der objektive Tatbestand des falschen ärztlichen Zeugnisses sei eindeutig nicht erfüllt, womit die Nichtanhandnahme des Verfahrens rechtmässig erfolgt sei. 4.2 In seiner Beschwerde vom 21. März 2021 bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass der Tatbestand des falschen ärztlichen Zeugnisses erfüllt sei, weil