_) eine Unterschrift und nicht der Vermerk «Corona» zu sehen ist. Die Sendung für den Beschwerdeführer konnte am 12. Dezember 2020 am Schalter zugestellt werden. Die auf dem Unterschriftenfeld abgebildete Unterschrift entspricht der Unterschrift des Beschwerdeführers anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 27. August 2020 ziemlich genau (pag. 24 ff.). Daran vermag auch nichts zu ändern, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Einvernahme vom 25. November 2020 seinen ganzen Namen ausgeschrieben und nicht dieselbe Unterschrift verwendet hat (pag.