Er schrieb auf ein am Empfang liegendes Papierfalttuch «B.g.x.» und unterzeichnete dieses. Der Beschwerdeführer teilte der Staatsanwaltschaft mit, dass dies die Beschwerde sei. Es heisse «Beschwerde gegen sie wissen von was ich rede». Die Staatsanwaltschaft leitete am 17. März 2021 das Papier und die amtlichen Akten der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter zwecks Bearbeitung der Beschwerde.