Der Strafbefehl BM 20 33027 sei somit in Rechtskraft erwachsen. Am 15. März 2021 erschien der Beschwerdeführer bei der Empfangsloge des Amtshauses und erklärte sich gegenüber der Staatsanwaltschaft mit dem Inhalt der Verfügung vom 11. März 2021 nicht einverstanden. Nachdem der Beschwerdeführer darauf hingewiesen worden war, dass er gegen die Verfügung innert 10 Tagen Beschwerde erheben müsse, gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft bekannt, dass er dies hiermit mache. Er schrieb auf ein am Empfang liegendes Papierfalttuch «B.g.x.» und unterzeichnete dieses.