Ob eine Ausnahme vorliegt, beurteilt das Sachgericht. Der im hiesigen Verfahren eingereichte Brief der Ex-Partnerin des Beschuldigten ändert daran wenig. Daraus ergibt sich nur, dass sich die ersten Emotionen nach der Trennung offenbar gelegt haben und erkannt wurde, dass eine intakte Vater-Tochter-Beziehung für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung ist. 5.4.3. Insgesamt besteht für den Beschuldigten nach wie vor das reelle Risiko einer längeren unbedingten Freiheitsstrafe, gepaart mit einer strafrechtlichen Landesverweisung.