9 sich kümmern wolle, und auch ausserhalb der Familie bestehe ein tragfähiges Netzwerk. Die Familie werde ihn bei sich aufnehmen und er habe auch schon wieder einen Job in Aussicht. Das Zwangsmassnahmengericht hält auch in diesem Punkt an seiner früheren Einschätzung fest. Zunächst ist die komplexe Härtefallprüfung im Haftverfahren nicht vorwegzunehmen. Grundsätzlich ist vom gesetzlichen Obligatorium auszugehen. Ob eine Ausnahme vorliegt, beurteilt das Sachgericht.