Anzufügen bleibt Folgendes: Schon nur die vom Beschuldigten angegebene Kokain-Menge («nicht mehr als ein Kilo») führt angesichts der statistischen Reinheitsgrade von um die 70% Cocain Base zu einer reinen Kokainmenge, welche gemäss gängigen Orientierungshilfen eine Einsatzstrafe von 36 Monaten oder mehr ergeben könnte. Das Risiko einer unbedingten Freiheitsstrafe hat sich mit den Ergebnissen der parteiöffentlichen Befragung von G.________ noch einmal deutlich erhöht. Zu berücksichtigen ist hier, dass der Beschuldigte selber angab, er sei quasi ununterbrochen mit E.________ unterwegs gewesen, und habe für ihn auch Betäubungsmittel transportiert und in seinem Garten gebunkert.