Hier darf nicht vergessen werden, dass es sich beim rein pekuniär motivierten qualifizierten Drogenhandel angesichts der Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen um eine schwere Straftat handelt. Es besteht somit die reelle Chance, dass der Beschuldigte die Schweiz nach einem längeren Gefängnisaufenthalt ohnehin wird verlassen müssen. Eine spätere Rückkehr würde sich schwierig gestalten. Dies alles macht wahrscheinlich, dass sich der Beschuldigte dazu entschliesst, sich dem Verfahren, den drohenden Sanktionen und der Ausschaffung durch Flucht zu entziehen, zumal er sich ohnehin neu orientieren muss.