, worin der Beschuldigte Beruhigungstabletten und Selbstmordgedanken erwähnt, aber auch auf den «rechten Weg» zurückkommen will). Die Strafverfolgungsbehörden erheben schwere Vorwürfe, welche im Verurteilungsfall eine langjährige, unbedingte Freiheitsstrafe als möglich erscheinen lassen. Die ex lege drohende Landesverweisung führt dazu, dass sich die Perspektive des Beschuldigten in der Schweiz (abgesehen von den finanziellen und zwischenmenschlichen Schwierigkeiten) zusätzlich massiv eintrübt. Hier darf nicht vergessen werden, dass es sich beim rein pekuniär motivierten qualifizierten Drogenhandel angesichts der Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen um eine schwere Straftat handelt.