Bis zu seiner Verhaftung war der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten zweifellos in der Schweiz zu verorten. Heute befindet sich der Beschuldigte jedoch an einem Scheidepunkt in seinem Leben: Die langjährige Partnerschaft ging in die Brüche, der persönliche Kontakt zur Tochter ist ungeregelt (keine Obhut), Wohnung und Job sind verloren, er hat Schulden, sitzt im Gefängnis und die ganze Situation belastet ihn schwer (vgl. staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 22. Oktober 2020, Z. 362 ff., worin der Beschuldigte Beruhigungstabletten und Selbstmordgedanken erwähnt, aber auch auf den «rechten Weg» zurückkommen will).