Kann sich ein Beschuldigter einigermassen intakte Chancen ausrechnen, dass er jedenfalls keinen empfindlichen Freiheitsentzug (mehr) zu gewärtigen hat, kann dieses Element gegen die Fluchtgefahr sprechen. Vorliegend lässt sich das Verschulden noch nicht verlässlich abschätzen. Der Beschuldigte wollte sich zum «gemeinsamen Teil» des Drogenhandels mit E.________ noch nicht äussern. Der Umfang ist potenziell beachtlich: Die Staatsanwaltschaft geht im aktuellen Haftverlängerungsantrag von einer Menge aus, die 1 kg Kokain übersteigt. Dies lässt sich mit den eigenen Aussagen des Beschuldigten und mit den Belastungen von G.________ plausibilisieren.