Er verfügt über die Niederlassungsbewilligung. Seine Lehre als Polymechaniker hat der Beschuldigte abgebrochen und arbeitete anschliessend in div. Fabriken. Der Beschuldigte hat eine Tochter (H.________; Jahrgang 2007), von dessen Mutter, seiner vormaligen Lebenspartnerin, er sich im Frühjahr 2020 getrennt hat. Die Trennung führte gemäss eigenen Angaben zur Krankheit und diese wiederum zur Kündigung seiner Stelle per März/April 2020. Seither wird er von der Arbeitslosenkasse unterstützt, was ihm allerdings nicht ausreicht. Er hat Schulden.