1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121). Am 4. September 2020 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 30. November 2020.