Soweit der Beschwerdeführer einwendet, dass auch mit Urteil des Tribunal pénal de la Sarine vom 5. Mai 2020 auf die Abnahme einer DNA-Probe mit Profilerstellung verzichtet worden sei, ist ihm entgegenzuhalten, dass zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen worden war, dass die DNA-Daten des Beschwerdeführers bereits erfasst worden sind. Zudem ändert der Verzicht des Tribunal pénal de la Sarine nichts daran, dass vorliegend die Voraussetzungen für eine Nacherfassung der DNA-Daten des Beschwerdeführers aufgrund seiner Verurteilungen und der gestützt auf diese sich gegenüber dem Durchschnittsbürger ergebene erhöhte