Dass die Nacherfassung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder das Verbot des Rechtsmissbrauchs verstossen würde, ist nicht ersichtlich. Soweit der Beschwerdeführer einwendet, dass auch mit Urteil des Tribunal pénal de la Sarine vom 5. Mai 2020 auf die Abnahme einer DNA-Probe mit Profilerstellung verzichtet worden sei, ist ihm entgegenzuhalten, dass zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen worden war, dass die DNA-Daten des Beschwerdeführers bereits erfasst worden sind.