Täterschaft (vgl. insoweit auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 11 37 vom 5. April 2011 E. 4d, wonach eine DNA-Probe im Falle eines Einbruchdiebstahls zulässig sei, ohne dass die Profilerstellung zur Klärung dieses einen Einbruchs erforderlich sein müsste, da kriminologisch gesicherte Erfahrungstatsachen zeigen würden, dass die DNA-Probe zur Aufklärung von Delikten dieser Art führen würde). Dasselbe hat auch betreffend die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu gelten (vgl. das Urteil des Tribunal pénal de la Sarine vom 5. Mai 2020 [teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei 18 Monate unbedingt und 18 Monate bedingt vollziehbar sind]).