Wie vom Regionalgericht zu Recht ausgeführt wurde, zeigt das Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK 17 246 vom 27. Januar 2020 auf, dass der Beschwerdeführer massiv delinquierte. Er war an mehreren Einbruchdiebstählen von Zigaretten im Wert von insgesamt über CHF 140'000.00 und an der (teilweise versuchten) Hehlerei hierzu beteiligt. Die hierfür verhängte Freiheitsstrafe von 22 Monaten wurde zwar bedingt ausgesprochen. An den Gründen, weswegen dem Beschwerdeführer in jenem Vorverfahren eine DNA-Probe abgenommen und ein DNA-Profil erstellt wurde, hat sich indes nichts geändert.