Mit Blick auf Art. 257 StPO und vor dem Hintergrund, dass bereits im Vorverfahren DNA-Profile angeordnet werden, halten auch FRICKER/MAEDER fest, dass die DNA-Erfassung von Verurteilten zusehends an Bedeutung verliere, da sie vor allem Strafvollzugsinsassen in den ersten Jahren des Betriebs des DNA-Profil-Informationssystems betroffen habe und insofern als Auffangnorm