4 von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist (22 Monate; bedingter Vollzug). Mit Urteil des Tribunal pénal de la Sarine vom 5. Mai 2020 wurde er zudem u.a. wegen gewerbs- und bandenmässigen Verbrechens gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz [BetmG; SR 812.121]) schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt (davon bedingt vollziehbar: 18 Monate). Damit erfüllt der Beschwerdeführer die in Art. 257 Bst. a StPO genannten Voraussetzungen für die Abnahme der DNA-Probe und Nacherfassung des DNA-Profils.