3 257 StPO erwogen, dass mit Blick auf den Sinn und Zweck von Art. 257 StPO die Erstellung eines DNA-Profils nicht auf Fälle beschränkt werden könne, in welchen das mit der Strafsache materiell befasste Gericht in seinem Urteil eine DNA- Profilerstellung anordne. Auch aus Art. 5 des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz;