257 StPO kann das Gericht in seinem Urteil anordnen, dass eine Probe entnommen und ein DNA-Profil erstellt wird von Personen, die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind (Bst. a), die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität verurteilt worden sind (Bst. b) oder gegenüber denen eine therapeutische Massnahme oder die Verwahrung angeordnet worden ist (Bst. c). Der Zweck der Erfassung liegt einerseits in der Verhinderung von Rückfalltaten, andererseits in der er-