Auch mit Urteil des Tribunal pénal de la Sarine vom 5. Mai 2020 sei auf die Abnahme einer DNA-Probe mit Profilerstellung verzichtet worden. Zu berücksichtigen sei sodann, dass die Taten des Beschwerdeführers sieben bzw. vier Jahre zurückliegen würden und dass er sich seither wohlverhalten habe. Es könne nicht gesagt werden, dass bei ihm eine substanziell erhöhte Wahrscheinlichkeit bestehe, dass er zukünftig andere Delikte gewisser Schwere begehen werde.