Nachdem das Regionalgericht dem Beschwerdeführer und der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben das rechtliche Gehör gewährt hatte, erliess sie die vorliegend angefochtene Verfügung. Die vom Regionalgericht angeordnete Neu- bzw. Nacherfassung ist nun Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.