Am 29. September 2020 teilte die KOST der 1. Strafkammer mit, dass der Auftrag nicht habe ausgeführt werden können, da die DNA- und/oder ED-Daten nicht im System seien. Am 21. Oktober 2020 leitete die 1. Strafkammer die amtlichen Akten dem Regionalgericht weiter zwecks Prüfung, ob ein nachträgliches Verfahren zur Erstellung eines DNA-Profils einzuleiten sei. Nachdem das Regionalgericht dem Beschwerdeführer und der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben das rechtliche Gehör gewährt hatte, erliess sie die vorliegend angefochtene Verfügung.