der gesetzlichen Frist erteilt. Nach Ausfertigung der Urteilsbegründung vom 31. Juli 2 2020 wurde das Urteil mit Meldeformular vom 23. September 2020 der Koordinationsstelle Strafregister (KOST) des Kantons Bern mitgeteilt, welche DNA- Löschmeldungen an die Bundesbehörde AFIS DNA Services übermittelt. Am 29. September 2020 teilte die KOST der 1. Strafkammer mit, dass der Auftrag nicht habe ausgeführt werden können, da die DNA- und/oder ED-Daten nicht im System seien.