Zudem hielt die 1. Strafkammer betreffend das DNA-Profil des Beschwerdeführers PCN a.________, welches im Rahmen des gegen ihn geführten Strafverfahrens in seinem Einverständnis erstellt worden war (erkennungsdienstliche Behandlung: 6. Juni 2014), fest, dass die vorzeitige Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt werde (voraussichtliches Löschdatum: 27. Januar 2029). Auch wurde dem für die Führung des AFIS (automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) zuständigen Dienst die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf