Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben wurde (Probezeit: 4 Jahre). Zudem hielt die 1. Strafkammer betreffend das DNA-Profil des Beschwerdeführers PCN a.________, welches im Rahmen des gegen ihn geführten Strafverfahrens in seinem Einverständnis erstellt worden war (erkennungsdienstliche Behandlung: 6. Juni 2014), fest, dass die vorzeitige Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt werde (voraussichtliches Löschdatum: 27. Januar 2029).