3. Am 27. Januar 2020 sprach die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern den Beschwerdeführer der Gehilfenschaft zum Diebstahl (mehrfach begangen), der Hehlerei und des Versuchs dazu (mehrfach begangen) sowie der Irreführung der Rechtspflege schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben wurde (Probezeit: 4 Jahre).