1. Am 1. März 2021 verfügte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) in einem selbständigen nachträglichen Entscheid, dass zur Erstellung eines neuen DNA-Profils vom Verurteilten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine DNA-Probe zu entnehmen sei. Zudem wurde die zur Erstellung des DNA-Profils erforderliche erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet und es wurde die Bewilligung erteilt, das erkennungsdienstliche Material auszuwerten. Mit der Erstellung des DNA-Profils wurde das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) beauftragt.