145 StPO Gelegenheit gab, sich in einem schriftlichen Bericht zur Strafanzeige zu äussern. Dieser Aufforderung kam der Gesuchsgegner mit der Stellungnahme vom 4. Februar 2021 nach. Er äusserte sich zu den Vorwürfen und verlangte die Einstellung des gegen ihn geführten Strafverfahrens. Er führte aus, die Kosten seien dabei grundsätzlich vom Staat zu tragen, wobei durch die Verfahrensleitung zu prüfen sein werde, ob in Anwendung von Art. 420 Bst. a StPO hinsichtlich der entstandenen Verfahrenskosten auf den Gesuchsgegner Rückgriff zu nehmen sei.