Die Verfügung des 2 Gesuchsgegners vom 16. Oktober 2020 (Sistierung des Verfahrens / Ablehnung von Beweisanträgen) war der Auslöser für das erste gegen den Gesuchsgegner geführte Ausstandsverfahren (vgl. BK 20 450). Die vom Gesuchsteller gegen diese erhobene Beschwerde beinhaltete gleichzeitig auch eine Strafanzeige gegen den Gesuchsgegner wegen (versuchter) Begünstigung, weshalb die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben eine Untersuchung eröffnete und dem Gesuchsgegner in Anwendung von Art. 145 StPO