60 Abs. 1 StPO aufzuheben und es sei über die Beweisanträge und die Sistierung neu zu befinden, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Verfügung vom 19. März 2021 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Ausstandsverfahren und sistierte dieses bis im Beschwerdeverfahren 1B_27/2021 vor Bundesgericht ein Entscheid ergangen sei. Mit Urteil vom 15. März 2021 wies das Bundesgericht die Beschwerde des Gesuchstellers ab.