1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen eine A.________ (bzw. einen D.________) ein Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Am 13. März 2021 stellte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Gesuchsteller) ein Ausstandsgesuch gegen den fallführenden Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) und beantragte, die Verfügung vom 16. Oktober 2020 sei gemäss Art. 60 Abs. 1 StPO aufzuheben und es sei über die Beweisanträge und die Sistierung neu zu befinden, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.