Wechsel der amtlichen Verteidigung vom 5. März 2021. Da die Beschwerdefrist bereits am 18. März 2021 ablief, erschien es durchaus zweckmässig, dass das Telefongespräch zeitlich knapp und vorab mittels Fax bewilligt wurde, war es doch auch im Sinne von Rechtsanwalt B.________, hinreichend Zeit für eine allfällige Beschwerderedaktion zu erhalten 9 und musste er folglich auch mit einer derart kurzfristigen Bewilligung rechnen, zumal die Staatsanwaltschaft beim Sekretariat von Rechtsanwalt B.________ gleichentags noch nachgefragt hatte, was Zweck des Telefongesprächs sei.