8 nicht auf eine ineffektive Wahrnehmung der Parteiinteressen oder ein objektiv gestörtes Vertrauensverhältnis geschlossen werden kann. Soweit der amtliche Verteidiger dem Beschwerdeführer anlässlich seines Besuchs im Regionalgefängnis Thun vom 25. Februar 2021 die Voraussetzungen für einen Wechsel der amtlichen Verteidigung aufgezeigt hat, stellt dies kein «Klammern» am amtlichen Mandat dar, sondern es war vielmehr die Aufgabe des amtlichen Verteidigers, dem Beschwerdeführer die diesbezügliche Rechtslage aufzuzeigen.