Ebenfalls wurde von Rechtsanwalt C.________ glaubhaft dargetan, dass er schon vor dem von Rechtsanwalt B.________ gestellten Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung die Absicht gehabt habe, den Beschwerdeführer am 25. oder 26. Februar 2021 im Regionalgefängnis Thun zu besuchen und dass die Diskussion hinsichtlich amtlicher Verteidigung – anlässlich welcher er dem Beschwerdeführer aufgezeigt habe, was die Voraussetzungen für einen Wechsel seien – nur einen Bruchteil der insgesamt 1 Stunde und 45 Minuten gedauerten Besprechung ausgemacht hätten.