5 und Besuche erst auf Drittveranlassung und wohl ausschliesslich zu eigenen Zwecken vorgenommen worden seien, sei eine effektive Verteidigung nicht gewährleistet und das Vertrauensverhältnis objektiv gestört. Es sei der Wechsel der amtlichen Verteidigung zu bewilligen. 3.6 Rechtsanwalt C.________ repliziert, da zu keiner Zeit entgegen den Instruktionen des Beschwerdeführers gehandelt bzw. Handlungen unterlassen worden seien, könne er auch keine konkreten Ausführungen hierzu machen.