Dementsprechend sei er über den Antrag sehr erstaunt gewesen, was ihn veranlasst habe, den Beschwerdeführer am 25. Februar 2021 im Regionalgefängnis Thun zu besuchen, um von ihm persönlich zu erfahren, was los sei. Er sei vom Beschwerdeführer sehr freundlich empfangen worden. Dieser sei hocherfreut gewesen über seinen Besuch. Er habe in keiner Art und Weise auf den Beschwerdeführer eingewirkt, um sein amtlicher Verteidiger zu bleiben, sondern diesem lediglich die Rechtslage zum Wechsel der amtlichen Verteidigung erklärt.