gegen den klaren Willen des Beschwerdeführers gehandelt habe. Hinzu komme, dass der bisherige amtliche Verteidiger entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers behaupte, dieser wolle den Wechsel nicht. Bereits mit Schreiben vom 25. Februar 2021 habe der Beschwerdeführer Rechtsanwalt B.________ mitgeteilt, dass er ihn als seinen Verteidiger haben wolle. Zudem gehe aus diesem Schreiben hervor, dass der bisherige amtliche Verteidiger auf den Beschwerdeführer eingewirkt habe, ihn als Verteidiger zu behalten. Auch im Schreiben vom 5. März 2021 habe der Beschwerdeführer kundgetan,