Am 24. März 2021 reichte die Staatsanwaltschaft Kopien der parteiöffentlichen Akten ein. Gleichentags liess sie der Beschwerdekammer in Strafsachen das Schreiben von Rechtsanwalt B.________ vom 17. März 2021 betreffend private Mandatierung sowie die Verfügung betreffend Sistierung des amtlichen Mandates vom 19. März 2021 zukommen. Die Generalstaatsanwaltschaft hielt in ihrer Stellungnahme vom 26. März 2021 fest, dass zufolge der privaten Vertretung des Beschwerdeführers durch Rechtsanwalt B.________ und der Sistierung des amtlichen Mandates von Rechtsanwalt C.______